Der Gesundheits-Check Kasse umfasst die Untersuchungsleistungen gemäß Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Ziel ist die Früherkennung von Krankheiten bei Frauen und Männern ab dem
18. Lebensjahr. Sie haben einmalig zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr Anspruch auf diese Untersuchung. Ab dem 35. Lebensjahr können Sie diese Untersuchung alle 3 Jahre durchführen
lassen.
Die Untersuchung beinhaltet:
• Anamnese
• Körperliche Untersuchung (inkl. Blutdruckmessung)
• Labordiagnostik (Cholesterin- und andere Fettwerte, Blutzucker-, Urin-Test): wird erst ab dem 35. Lebensjahr von den Kassen übernommen
• Beratung
Wir empfehlen den Gesundheits-Check Kasse um individuelle Vorsorgeleistungen zu erweitern, um eine optimale Vorsorge gewährleisten zu können. Die frühzeitige Erkennung von Erkrankungen
ermöglicht deren rechzeitige Therapie.
Die Ultraschalldiagnostik ist eine schonende Methode, die Organe und die Vorgänge im Inneren des Körpers ohne den Einsatz von Röntgenstrahlen sichtbar zu machen. In unserer Praxis werden
Ultraschalluntersuchungen der Bauch- und Harnorgane sowie der Schilddrüse und Halsgefäße durchgeführt. Für Untersuchungen der Bauch- und Harnorgane ist es empfehlenswert, nüchtern und mit
nicht entleerter Harnblase zum Termin zu erscheinen, da so eine bessere Abbildungsqualität und Detailgenauigkeit erreicht werden kann. Nicht alle Krankheitsbilder können mit dem
Ultraschallgerät ausreichend beurteilt werden, so dass nach der Untersuchung möglicherweise die Überweisung zur radiologischen Untersuchung erfolgen muss.
Die Krebsvorsorge dient der Früherkennung einer Krebserkrankung in einem heilbaren Stadium. Eine bösartige Neubildung im Körper des Menschen wird im Allgemeinen als Krebs oder Tumor
bezeichnet.
Krebs kann grundsätzlich überall im Körper – abhängig vom individuellen Krebsrisiko – auftreten. Je nach Körperregion beziehungsweise Organ sollten zur Früherkennung einer Krebserkrankung
regelmäßige Kontrolluntersuchungen vorgenommen werden. Die Krebsvorsorge - der Frau ab dem 20. Lebensjahr - dient der Vorsorge des Gebärmutterhaltskrebs (Cervix-Karzinom). Die folgenden
Untersuchungen werden vom Frauenarzt jährlich durchgeführt:
• Gezielte Anamnese
• Palpation des Unterleibes
• Zytologischer Abstrich (PAP-Test)
Die Krebsvorsorge - der Frau ab dem 30. Lebensjahr - dient der Früherkennung des Brustkrebs (Mamma-Karzinom). Die folgenden Untersuchungen werden vom Frauenarzt jährlich durchgeführt:
• Gezielte Anamnese
• Palpation der Brust
• Palpation der regionalen Lymphknoten
Die Krebsvorsorge - ab dem 35. Lebensjahr - dient der Früherkennung des Hautkrebs. Die folgenden Untersuchungen werden alle 2 Jahre durchgeführt:
• Gezielte Anamnese
• Inspektion der Haut
Die Krebsvorsorge - des Mannes ab dem 45. Lebensjahr - dient der Früherkennung des kolorektalen Karzinoms und des Prostatakarzinoms. Die folgenden Untersuchungen werden jährlich durchgeführt:
• Gezielte Anamnese
• Inspektion und Palpation des äußeren Genitales
• Palpation der regionalen Lymphknoten
• Abtastung der Prostata und der Rektalschleimhaut
Die Krebsvorsorge - der Frau ab dem 50. Lebensjahr - dient der Früherkennung des Brustkrebs (Mamma-Karzinom). Ergänzend zur Brustkrebsvorsorge ab 30. Lebensjahren, wird folgende Untersuchung
vom Radiologen jährlich durchgeführt:
• Mammographie
Die Krebsvorsorge - ab dem 50. Lebensjahr - dient der Früherkennung des Darmkrebs. Es werden folgende Untersuchungen durchgeführt.
• Rektale Abtastung (jährlich)
• Stuhluntersuchung auf Blut
Ab dem 50. Lebensjahr bei Männern und ab dem 55. Lebensjahr bei Frauen kann wahlweise eine Koloskopie (alle 10 Jahre) oder eine Stuhluntersuchung auf okkultes Blut (alle 2 Jahre) durchgeführt
werden.